Ihre Ziele 2024: Wie der Einzelhandel diese erfolgreich umsetzt
Agil auf Veränderungen reagieren – das ist die...
2024 stellt Dienstleister vor etliche Herausforderungen: Mit Beginn des Jahres gilt ein höherer Mindestlohn; die Strom- und Gaspreisbremse entfällt; der in der Corona-Krise verminderte Mehrwertsteuersatz für Speisen liegt nun wieder bei 19 Prozent, was auch Cateringservices und Foodtrucks betrifft; die Inflationsrate ist im Dezember 2023 erstmals seit Monaten wieder gestiegen, um nur einige zu nennen.
Das sind Belastungen für Dienstleister. Umso wichtiger ist es, das Geschäftsmodell auf andere Weise zu stärken, etwa durch eine Verschlankung der administrativen Aufgaben, durch zeitgemäße Werbemaßnahmen und durch engere Kundenbindung. Welche Chancen 2024 in dieser Hinsicht bietet, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Auf diese Neuerungen müssen sich Dienstleister 2024 einstellen
Wer Angestellte, Minijobber und Auszubildende beschäftigt, weiß es bereits: Zum 1. Januar 2024 ist der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde gestiegen. Die Verdienstgrenze für Minijobber wurde entsprechend angepasst von 520 Euro auf 538 Euro im Monat. Stundenlohnsteigerungen gelten auch für die höheren tariflich festgelegten Mindestlöhne, etwa im Handwerk, der Gebäudereinigung oder der Floristik.
Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, sei es als Taxiunternehmen, Hausmeisterservice oder Lieferdienst, muss sich auf höhere Spritpreise einstellen. Ab Januar wurde die CO2-Abgabe von 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne ausgestoßenes Kohlenstoffdioxid erhöht. Der ADAC prognostiziert, dass ein Liter Benzin mittelfristig 4,3 Cent, ein Liter Diesel 4,7 Cent teurer werden wird. Für Dienstleister, die Liefer- oder Werkstattwagen für ihre Arbeit brauchen, gilt zudem zum 1. Juli 2024 die Mautpflicht auch für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen.
Die Strom- und Gaspreisbremse ist mit dem Jahresende 2023 ausgelaufen. Durch sie waren die Energiekosten für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt - auf 12 Cent pro Kilowattstunde Gas sowie auf 40 Cent pro Kilowattstunde Strom. Das ist im Grunde nicht weiter schlimm, da die Marktpreise mittlerweile wieder unter diesem Niveau liegen. Viele Versorger geben diese Preissenkung allerdings nur an Neukunden weiter. Energieintensive Geschäfte wie Hotelbetriebe, Friseursalons, Reinigungen etc. sollten daher unbedingt prüfen, ob sich ein Anbieterwechsel lohnt. Vergleichsportale übernehmen häufig den gesamten Ummeldevorgang.
Um Gastronomie und gastronomische Dienstleister wie Caterer oder Betreiber mobiler Imbisse in der Corona-Krise finanziell zu unterstützen, hatte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz für Speisen, die vor Ort verzehrt werden, auf sieben Prozent gesenkt. Seit Anfang 2024 sind nun wieder 19 Prozent fällig. Betroffene Betriebe müssen erwägen, ob sie die Teuerung an Kundinnen und Kunden weitergeben können.
Mehr zu den Neuerungen in der Gastronomie in diesem Beitrag
Eine gute Nachricht gibt es aber auch, sie ist insbesondere für Freiberufler wichtig: Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, wurde für 2024 deutlich auf 11.604 Euro angehoben. Angesichts der hohen Inflation gab es zuletzt sogar die Überlegung einer weiteren Anpassung auf 11.784 Euro, das ist jedoch noch nicht beschlossen. Sicher ist jedoch: Auch der Kinderfreibetrag wurde angehoben, um fast 600 Euro auf 6.612 Euro.
Auf die oben genannten Rahmenbedingungen haben Dienstleister keinen Einfluss. Wie können Sie 2024 dennoch zum erfolgreichen Geschäftsjahr machen?
Sie bieten eine Dienstleistung an, weil Sie Experte auf Ihrem Gebiet sind und weil Sie Freude am Kontakt mit Menschen haben. Beides gilt es, hervorzuheben.
Sie sollten zunächst davon ausgehen, dass Kundinnen und Kunden heute bereits sehr gut informiert sind, wenn sie Ihr Geschäft oder Ihre Website besuchen, das Internet macht es möglich. Zugleich stellt es Sie in Konkurrenz mit sehr vielen Wettbewerbern, die ähnliche Dienstleistungen anbieten. Daher sollten Sie sich nicht scheuen, Ihre besonderen Vorzüge zu betonen.
Überlegen Sie, welches Alleinstellungsmerkmal Ihr Geschäftsmodell auszeichnet und kommunizieren Sie es. Ihr Reinigungsservice arbeitet ausschließlich mit ökologisch abbaubaren Mitteln? Hervorragend, dann liegen Sie voll im Trend. Ihre Fahrradwerkstatt ist auch mobil unterwegs und macht „Hausbesuche“? Genau das suchen Menschen, deren Drahtesel defekt im Keller steht. Informieren Sie ausgiebig über solche besonderen Angebote, online und im direkten Gespräch mit Ihrer Kundschaft. So werden Sie als Gesicht eines Unternehmens wahrgenommen, dem neue Ideen und Kundenwünsche am Herzen liegen.
Sorgen Sie ferner dafür, dass sich dieses Engagement auch auf Ihre Mitarbeiter überträgt, etwa, indem Sie Gelegenheit zur fachlichen Weiterbildung schaffen. Handwerkskammern und andere Institutionen bieten zum Beispiel regelmäßig Fortbildungsseminare an, auch online. Wer daran teilnimmt, erlangt neue Qualifikationen, fühlt sich wertgeschätzt und frisch motiviert.
Gelungene Kundenkommunikation betrifft nicht nur den Inhalt, sondern auch die Form. Schlechte Laune am Telefon, Ungeduld bei Verständnisfragen, lange Antwortzeiten bei Anrufen oder E-Mails oder das Abwimmeln von Beschwerden sind tabu. Genau wie die Qualität Ihrer Dienstleistung muss die Qualität der Kundenansprache stimmen. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für dieses Thema, zum Beispiel, indem Sie heikle Situationen als interne „Trockenübung“ mit verteilten Rollen durchspielen.
Falls Sie es nicht bereits eingerichtet haben, denken Sie über besondere Programme für Bestandskunden nach: ein Bonusheft für Taxifahrten, ein Treuerabatt beim Haareschneiden oder auch einfach nur eine Geburtstags-E-Mail mit Rabatt für die nächste Dienstleistung sind unkompliziert realisierbare Maßnahmen zur Bindung der wertvollen Stammklientel, die sicheren Umsatz bringt. Um wirtschaftlich zu wachsen, benötigen Sie jedoch auch neue Kundinnen und Kunden. Damit beschäftigen wir uns in der zweiten Trainingseinheit.
Sie nutzen sicherlich bereits Werbung, die sich traditionell für Dienstleistungsunternehmen anbieten, also Einträge in den Gelben Seiten und in Firmenverzeichnissen, Wurfsendungen für die Briefkästen der Nachbarschaft, Annoncen in Stadtteilwochenblättern, nicht zu vergessen der Aufsteller vor der Geschäftstür. Wahrscheinlich sind Sie auch schon digital unterwegs, unterhalten eine Firmen-Website und pflegen einen E-Mail-Verteiler, durch den Sie auf besondere Aktionen oder Neuigkeiten im Angebot hinweisen.
Diese digitalen Maßnahmen sollten Sie 2024 unbedingt ausweiten. Ein erster Schritt ist die Suchmaschinenoptimierung Ihrer Webpräsenz, sodass sie in den sogenannten organischen Ergebnislisten von Google & Co. auf einer oberen Position landet. Vor allem potenzielle neue Kundinnen und Kunden, die sich online informieren, werden so überhaupt erst auf Sie aufmerksam, denn Hand aufs Herz – wie oft berücksichtigen Sie selbst die Suchergebnisse, die auf Position 10 oder höher angezeigt werden? Genau…
Wie diese „Search Engine Optimization“ (SEO) funktioniert, würde den Rahmen dieses Blogs sprengen, doch das Internet ist voller Tipps. Und keine Sorge, es handelt sich nicht um Raketenwissenschaft! Tragen Sie Ihr Geschäft bei Google Maps ein, bitten Sie Kunden, eine Rezension auf Bewertungsportalen zu hinterlassen, richten Sie auf Ihrer Website eine Kommentarfunktion ein. All das sind Möglichkeiten, mit Ihrer Zielgruppe zu kommunizieren.
Vor allem aber sollten Sie auf eine Änderung im Verbraucherverhalten reagieren: Suchmaschinen haben starke Konkurrenz erhalten durch Social Media. Für viele Verbraucher ist es heute normal, nach Dienstleistungen auf Facebook, Instagram, Youtube, Pinterest, Tiktok und anderen Kanäle zu recherchieren und Empfehlungen zu folgen. Sie sollten daher auf den genannten Plattformen präsent sein, hier tummelt sich die potenzielle neue Kundschaft den ganzen Tag freiwillig. Wichtig ist, herauszufinden, welche Plattform Ihre Zielgruppe am liebsten nutzt. Denn Sie sollten bei diesem Thema unbedingt vermeiden, auf zu vielen Hochzeiten gleichzeitig zu tanzen – das kann schnell überflüssig werden.
Was zählt, sind vor allem audiovisuelle Inhalte. In Ihrem Friseursalon arbeitet jemand, der ein besonderes Händchen für Hochzeitsfrisuren hat? Perfekt! Fragen Sie nach Einwilligung und veröffentlichen Sie eine Fotostrecke auf Instagram. Sie geben Musikunterricht? Dann erstellen Sie Tiktok-Videos über die Fortschritte ihrer Schüler. Die Clips dürfen gerne lustig sein. Ihnen sollte es darum gehen, sich von der Menge der Mitbewerber abzusetzen, als Persönlichkeit hinter der Dienstleistung sichtbar zu werden und zu signalisieren, dass Sie Neuerungen offen begegnen.
Kommen wir zur dritten Übung.
Sie kennen das: Eigentlich würden Sie gerne Zeit mit Ihren Kundinnen und Kundenverbringen und die Arbeit machen, wegen der Sie Ihr Business überhaupt gegründet haben – doch Sie sitzen im Büro und arbeiten die Ablage ab, kontrollieren Rechnungen oder sortieren Belege für die Steuer. Eine leidige, zeitraubende und fehleranfällige Beschäftigung: Unterlagen müssen mit dem konkreten Zahlungseingang oder -ausgang versehen und im richtigen Aktenordner verstaut werden. Schnell wächst der Papierberg, geht die Zuordnung verloren oder eine Transaktion ist nicht mehr nachvollziehbar.
Deshalb ist es Zeit, Ihre Buchhaltung zu digitalisieren. Ihre Kundinnen und Kundenwerden sicherlich oft noch bar bezahlen und dafür eine Rechnung auf Papier erhalten. Auch unter Ihren Lieferanten und Geschäftspartner wird der Versand „elektronischer“ Rechnungen als PDF noch nicht Standard sein, sondern nach wie vor die Papierrechnung. Diese „Zettelwirtschaft“ können Sie vereinheitlichen. Dafür benötigen Sie einen Dokumentenscanner, der gedruckte Rechnungen einliest, und eine Software, mit der Sie die so entstandenen Dateien für Ihr Buchhaltungssystem oder Ihren Steuerberater digitalisieren können. Damit ist immerhin Ihr Belegmanagement digitalisiert, alle Rechnungen können nach Datum sowie Thema geordnet und an einem Ort gespeichert werden.
Doch es geht noch schlauer. Da Zahlungsverkehr sowieso immer seltener bar und immer verbreiteter per Debitkarte, Kreditkarte oder App abläuft, sollten Sie in ein smartes Kartenlesegerät investieren. Elektronisches Bezahlen wird von Kundinnen und Kunden nicht nur erwartet, sondern verschlankt auch die Buchführung erheblich. Jeder digitale Zahlungsvorgang reduziert somit nicht nur die Zeit fürs Bargeldzählen und Einscannen der Belege, sondern vermeidet Zahlendreher und falsche Kommastellen, die bei manueller Eingabe unterlaufen können.
Kartenlesegeräte mit integrierter Buchhaltung erleichtern zudem die Steuererklärung. Zeitgemäße Bezahllösungen sind konform mit den „Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ - das heißt wirklich so! - und entsprechen damit den Anforderungen des Finanzamts, beispielsweise durch revisionssicheres Anlegen des Belegarchivs. Bei eventuellen Betriebsprüfungen gibt es dann nichts zu beanstanden – und auch Ihr Steuerberater wird sich freuen.
Angesichts der nicht ganz einfachen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Dienstleister sollten Sie 2024 Aufgaben angehen, die Sie selbst in der Hand haben. Setzen Sie sich von der Konkurrenz ab, indem Sie die Persönlichkeiten, die Story und die Besonderheiten hinter Ihrem Geschäftsmodell in den Vordergrund rücken. Erschließen Sie einen neuen Kundenstamm über Social Media-Plattformen. Und digitalisieren Sie Ihre Buchhaltung oder andere ungeliebte administrative Prozesse.
Erfolgreich durch das neue Jahr – mit kundenfreundlichen Bezahllösungen für Dienstleister
Percy ist Head of Digital Sales & Marketing bei Vert und Digitalisierung ist sein Kernthema. Sein Ziel: mit digitalen Lösungen Komplexität entfernen und sich darauf konzentrieren, was wirklich wichtig ist – in Vertrieb, Marketing und darüber hinaus!