„Cash only“ – dieses Schild kostet Umsatz. Nicht irgendwann, sondern sofort.
Und künftig könnte es sogar gesetzlich unzulässig sein: Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist eine Kartenzahlungspflicht für Unternehmen vorgesehen. Das bedeutet: Wer Kunden empfängt, muss künftig mindestens eine digitale Zahlungsoption anbieten – zusätzlich zum Bargeld.
Ein konkretes Startdatum gibt es zwar noch nicht – aber einen Grund zu warten auch nicht.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode ist festgehalten:
Unternehmen mit direktem Kundenkontakt sollen künftig verpflichtet sein, neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsoption anzubieten. Die Debatte ist nicht neu, erhält aber jetzt politisches Gewicht.
Das bedeutet konkret: Bargeld bleibt erhalten – es wird nicht abgeschafft. Die Pflicht ergänzt Bargeld um eine zweite Säule: Kunden müssen überall die Wahl zwischen bar und digital haben.
Aktueller Stand: Ein konkreter Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor, jedoch ein Startdatum ist noch offen. Marktbeobachter erwarten eine Einführung noch in 2026 – vermutlich mit mehreren Monaten Übergangsfrist für die technische Umstellung. Aktuell gibt es noch keine verlässlichen Aussagen zum genauen Zeitplan.
Sicher ist: Die Richtung steht fest. Wer heute keine Kartenzahlung anbietet, sollte das nicht als Dauerlösung betrachten.
Die Regelung soll branchenunabhängig und für alle Unternehmensgrößen gelten – entscheidend ist der direkte Kundenkontakt im stationären Geschäft.
Gastronomie: Restaurants, Cafés, Imbisse, Bars – überall, wo Gäste bewirtet werden, muss künftig mindestens eine digitale Zahlungsoption angeboten werden. Besonders in der Gastronomie ist Kartenzahlung heute schon Standard.
Einzelhandel: Vom Modegeschäft bis zur Bäckerei, vom Baumarkt bis zum Buchladen – der gesamte stationäre Handel mit Kundenkontakt fällt unter die Pflicht.
Dienstleister: Friseursalons, Kosmetikstudios, Taxifahrer, Handwerksbetriebe – auch sie müssen digitale Zahlungen ermöglichen.
Apotheken & Praxen: Apotheken und Arztpraxen mit Selbstzahler-Leistungen sind ebenfalls betroffen.
Märkte und Events: Wochenmarkt-Stände oder Veranstaltungsverkäufer werden voraussichtlich ebenfalls einbezogen.
Mögliche Ausnahmen: Diskutiert werden Bagatellgrenzen für Kleinstunternehmer mit sehr niedrigen Jahresumsätzen, Betriebe ohne technische Möglichkeit zur Internetverbindung sowie soziale Einrichtungen und ehrenamtliche Verkaufsstände. Die konkreten Ausnahmen werden erst im finalen Gesetzesentwurf festgelegt.
Die Mindestanforderung ist bewusst niedrig gehalten, damit möglichst viele Betriebe unkompliziert mitmachen können.
Mindestanforderung: Es reicht, eine einzige digitale Zahlungsoption zusätzlich zu Bargeld anzubieten – z. B. girocard.
Folgende Optionen werden anerkannt: girocard (ehemals EC-Karte), die in Deutschland am häufigsten genutzte Zahlungsmethode. Kreditkarten wie Visa, Mastercard, American Express. Mobile Payment: Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay.
Was nicht verpflichtend ist: Es müssen nicht alle Kartenzahlungsarten angeboten werden. Wer girocard akzeptiert, erfüllt die Pflicht. Wer zusätzlich Kreditkarten und Mobile Payment anbietet, erweitert die Kundenauswahl und steigert den Umsatz.
Vert-Terminals unterstützen Visa, Mastercard, American Express, girocard sowie Apple Pay, Google Pay und Samsung Pay. Mit einem Vert-Terminal sind Sie also rundum abgedeckt.
Auch wenn eine Übergangsfrist vorgesehen ist: Wer erst im laufenden Betrieb kurzfristig auf Kartenzahlung umstellen muss, hat weniger Auswahl und weniger Zeit für einen sorgfältigen Vergleich. Wer heute handelt, kann in Ruhe entscheiden.
Viele Händler warten auf den offiziellen Gesetzestext. Das ist nachvollziehbar – aber nicht zielführend.
Ob Kartenzahlung sinnvoll ist, entscheidet nicht das Gesetz, sondern die Zahlungsgewohnheiten der Kunden.
Bereits jetzt werden über 63 % aller Zahlungen im stationären Handel in Deutschland bargeldlos abgewickelt – Tendenz steigend. Wer nur Bargeld akzeptiert, verliert Kunden – nicht weil diese nicht zahlen wollen, sondern weil sie oft kein Bargeld dabeihaben.
Mehr Umsatz durch weniger Kaufabbrüche an der Kasse. Weniger Aufwand dank Entfall von Kassensturz, Einzahlung und Wechselgeldverwaltung. Höhere Kundenzufriedenheit – insbesondere in der Gastronomie wird bei Kartenzahlung am Tisch nachweislich mehr Trinkgeld gegeben. Wer jetzt auf Kartenzahlung umstellt, ist vorbereitet, bevor die gesetzliche Pflicht kommt.
Die Pflicht ist ein Anlass – der eigentliche Nutzen liegt aber längst im Alltag Ihrer Kunden und Ihres Betriebs.
Die gute Nachricht: Kartenzahlung einzuführen ist heute unkompliziert – keine IT-Großprojekte notwendig.
Mit einem zertifizierten Terminal und einem Akzeptanzvertrag mit einem Zahlungsdienstleister sind Sie startklar.
Was Sie benötigen: Ein NFC-fähiges Kartenterminal, das girocard und alle gängigen Kartenzahlungen akzeptiert. (Alle aktuellen Vert-Terminals erfüllen diese Anforderungen.) Eine stabile Internetverbindung am Standort – meist schon vorhanden.
Ein Vert-Terminal ist nach Vertragsabschluss in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Die Einrichtung selbst dauert nur wenige Minuten – das Gerät führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Kein IT-Fachmann, kein Aufwand.
Alle Terminals unterstützen: Visa, Mastercard, American Express, girocard, Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay und PayPal – also alle gängigen Zahlungsmethoden mit nur einem Gerät.
Kompakt, akkubetrieben, ohne Drucker. Ideal für wenige Transaktionen täglich oder als Zweitgerät. Digitale Belege per E-Mail oder SMS.
Ab 5,99 € / Monat zzgl. Disagien
Für Tischservice in der Gastronomie, Beratung vor Ort oder flexible Einsätze. Integrierter Belegdrucker und Scanner. Mobil und stationär nutzbar. Ab 9,90 € / Monat zzgl. Disagien
Kompakte POS-Lösung für feste Kassenpunkte. 8″ Touchdisplay, integrierter Scanner und Belegdrucker.
Einführungspreis: ab 19,99 € / Monat zzgl. Disagien (gültig bis Ende Juni 2026)
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Gilt die Kartenzahlungspflicht schon heute?
Nein. Die Pflicht ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben, aber noch kein Gesetz. Ein verbindliches Startdatum gibt es noch nicht. Einführung wird ab 2026 erwartet.
Reicht es, nur girocard anzubieten?
Ja. Die geplante Regelung verlangt mindestens eine digitale Zahlungsoption. girocard (ehemals EC-Karte) erfüllt diese Anforderung. Mit Kreditkarten und Mobile Payment erreichen Sie noch mehr Kunden.
Betrifft die Pflicht auch kleine Betriebe?
Ja. Die Regelung soll unabhängig von Branche, Unternehmensgröße und Jahresumsatz gelten. Mögliche Ausnahmen für Kleinstunternehmer werden erst im Gesetzesentwurf konkretisiert.
Was kostet Kartenzahlung für Händler?
Die Kosten bestehen aus Gerätegebühr und Disagien. Bei Vert gibt es keine zusätzlichen Transaktionsgebühren.
Kann ich Kartenzahlung nur für bestimmte Beträge anbieten?
Die geplante Regelung sieht keine Mindestbetragsgrenzen vor. Händler dürfen keine Mindestumsätze für Kartenzahlung verlangen.
Wie schnell kann ich Kartenzahlung einführen?
Ein Vert-Terminal ist nach Vertragsabschluss in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Die Einrichtung selbst dauert nur wenige Minuten – das Gerät führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Kein IT-Fachmann, kein Aufwand.
Was passiert, wenn ich die Pflicht nicht erfülle?
Nach Inkrafttreten des Gesetzes gilt das als Ordnungswidrigkeit. Die genaue Bußgeldhöhe wird im Gesetzesentwurf festgelegt.
Stand: Juni 2026. Die Kartenzahlungspflicht ist im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode verankert. Ein konkreter Gesetzesentwurf liegt zum Redaktionsschluss noch nicht vor. Alle Angaben zum Zeitplan, zu Ausnahmen und Bußgeldern basieren auf dem aktuellen Stand der öffentlichen Diskussion und können sich mit dem Gesetzgebungsverfahren ändern. Preisangaben zzgl. der gesetzlichen MwSt. und Disagien. Das Clover Mini zum Einführungspreis gilt bis Ende Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.