Zwei Händler, gleicher Umsatz, gleiche Gebühr. Trotzdem hat einer am Monatsende deutlich mehr Aufwand in der Buchhaltung als der andere.
Der Unterschied liegt nicht im Tarif. Er liegt darin, wie die Gebühren abgerechnet werden. Und ob die Auszahlung dem entspricht, was tatsächlich verkauft wurde. Um die Höhe der Kosten geht es hier übrigens nicht; die haben wir im Überblick EC-Kartenlesegerät: Welche Kosten wirklich anfallen aufgeschlüsselt. Hier geht es um das Abrechnungsmodell dahinter.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Die Gebühr wird sofort vom Umsatz abgezogen. Auf dem Konto landet der Restbetrag.
Der volle Verkaufsbetrag kommt aufs Konto. Die Gebühren werden separat erfasst und in Summe abgerechnet – je nach Anbieter wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich.
Klingt nach einem technischen Detail. Ist aber eine sehr unterschiedliche Erfahrung am Monatsende.
Stellen Sie sich den Kontoauszug eines belebten Cafés vor. Tagesgutschrift, Tagesgutschrift, Tagesgutschrift. Wenn die Gebühr schon abgezogen ist, sehen Sie nirgends den tatsächlichen Verkaufsumsatz. Sondern eine Zahl, die in jedem Eintrag um einen unterschiedlich großen Betrag gekürzt wurde.
Für die Verbuchung heißt das: Jede Gutschrift muss buchhalterisch in Umsatz und Gebühr aufgeteilt werden. Mit passenden Schnittstellen, etwa zu DATEV, lässt sich das automatisieren. Voraussetzung ist aber, dass diese eingerichtet sind. Und selbst dann bleibt es ein mehrstufiger Vorgang: Zwischenkonto, Gebührenbuchung, Abgleich. Bei einer Bruttoauszahlung entfällt diese Aufteilung von vornherein.
Mit Bruttoauszahlung ist es einfacher. Der Umsatz auf dem Konto entspricht dem Umsatz in der Kasse. Die Gebühren erscheinen einmal im Monat als eine Position. Eine Rechnung, ein Eintrag, fertig.
Vier Punkte machen den Unterschied:
300 Euro Tagesumsatz, 1,5 Prozent Gebühr.
Auf dem Konto erscheinen 295,50 Euro. In der Buchhaltung muss der Betrag in 300 Euro Umsatz und 4,50 Euro Gebühr aufgetrennt werden. Pro Tag.
Auf dem Konto erscheinen 300 Euro. Am Monatsende kommt eine Rechnung über die Summe der Gebühren. Einmal verbuchen, einmal abhaken.
Der finanzielle Endbetrag ist identisch. Der Aufwand nicht.
Vier Fragen klären schnell, mit welchem Modell Sie es zu tun haben:
Spätestens an dieser Stelle zeigt sich, wie transparent ein Anbieter wirklich ist.
Die Höhe der Gebühr lässt sich auf dem Preisblatt vergleichen. Der Aufwand, der durch die Abrechnung entsteht, nicht. Für viele Unternehmen reduziert eine Bruttoauszahlung den Abstimmungs- und Buchhaltungsaufwand, ohne dass sich am tatsächlichen Endbetrag etwas ändert.
Vert zahlt Umsätze vollständig aus. Gebühren werden einmal im Monat gesammelt abgerechnet, mit einer übersichtlichen, leicht verständlichen Rechnung. Eine Position in der Buchhaltung, keine dreißig.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettoauszahlung?
Bei Bruttoauszahlung wird der volle Verkaufsumsatz ausgezahlt und die Gebühr separat abgerechnet. Bei Nettoauszahlung wird die Gebühr direkt von jeder Auszahlung abgezogen.
Macht das einen finanziellen Unterschied?
Am Endbetrag nicht. Der Unterschied liegt in Nachvollziehbarkeit und Verwaltungsaufwand, besonders in der Buchhaltung.
Wie rechnet Vert ab?
Vert zahlt Umsätze am nächsten Bankentag vollständig aus und rechnet die Gebühren einmal monatlich gesammelt ab.
Welches Modell ist besser für meinen Steuerberater?
In der Regel die Bruttoauszahlung. Eine konsolidierte Gebührenabrechnung ist leichter zu prüfen als verteilte Tagesabzüge.